Selbstverwaltung
Das Ziel einer Genossenschaft ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Dazu verwaltet sich eine Genossenschaft grundsätzlich selbst.
Maßgebliche Organe sind dabei der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung als oberstes Organ der Willensbildung.
Wir haben uns in Eden entschieden, einen Geschäftsführer einzusetzen, der gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle unsere täglichen Geschäfte regelt.