Nach zweijährigem Rechtsstreit darf die Genossenschaft die, von Robert Leusch gestifteten, 20.000 Mark annehmen (abzgl. 1.600 Mark Erbschaftssteuer). In den Folgejahren fließen die Zinsen vor allem in die Wohlfahrt, in erster Linie zur Erhaltung der Schule.