Wetterschaden-Versicherungsrücklage

Die „Wetterschaden-Versicherungsrücklage“ wird gebildet, um aus den Erfahrungen des Hagelschadens von 1907 eine Sicherheit gegen weitere große Wetterschäden zu bilden. Sie wird gespeist aus dem genossenschaftlichen Überschuss der allgemeinen Wasserversorgung und ihren eigenen Zinserträgen.