25. Februar
Die erste außerordentliche Generalversammlung beschließt, auch Nichtvegetariern die Beteiligung an der Genossenschaft zu genehmigen. Zunächst nur finanziell “sofern sie die Bestrebungen der Genossenschaft fördern wollen”.
25. Februar
Die erste außerordentliche Generalversammlung beschließt, auch Nichtvegetariern die Beteiligung an der Genossenschaft zu genehmigen. Zunächst nur finanziell “sofern sie die Bestrebungen der Genossenschaft fördern wollen”.